Bundeskartellamt stärkt Rechte von Amazon-Händlern

Für Amazon-Händler ist es ein Grund zur Freude: Das Bundeskartellamt hat die Rechte der Onlinehändler, die über Amazon Marketplace verkaufen, deutlich gestärkt. Amazon wendet damit im Gegenzug ein drohendes Missbrauchsverfahren, verbunden mit einem hohen Bußgeld, ab, das dem Konzern andernfalls wahrscheinlich gedroht hätte.

Ab dem 16. August 2019 werden die Geschäftsbedingungen zwischen Amazon und den Händlern auf dem Marktplatz geändert – in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Amerika und Asien. Insbesondere Haftungsregeln, Produktrezensionen, Kündigungen und Sperrungen der Konten sowie verzögerte Zahlungen haben Onlinehändler seit langem moniert.

Bisher ging die Haftung bei defekten Produkten zulasten des Händlers – dies soll mit den künftigen Bedingungen deutlich ausgeglichener werden. Auch sofortige Sperrungen oder Kündigungen, ohne Angabe von Gründen, sollen von nun an der Vergangenheit angehören: Ab August gilt eine 30-Tage-Frist, bei außerordentlichen Kündigungen muss das Unternehmen den Händler informieren und die Sperrung begründen. Auch der Gerichtsstand wird geändert. Anstelle von Luxemburg können nun unter bestimmten Voraussetzungen auch deutsche Gerichte im Falle eines Rechtsstreits zuständig sein.

Im November 2018 war das Verfahren gegen Amazon aufgrund von Beschwerden zahlreicher Händler wegen des Verdachts auf missbräuchliche Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen eingeleitet worden.

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