Verkäufer haften für Rücksendung sperriger Produkte
Werden bei besonders sperrigen und schwer zu transportierenden Gütern Rücksendungen fällig, ist der Verkäufer für den Rücktransport verantwortlich, wenn damit für den Kunden erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Urteil vom 23.05.2019, Az. C-52/18)