Bescheinigungen nach §22f UStG verpflichtend für Händler auf Marktplätzen


Wer über Marktplätze wie Ebay, Amazon, Etsy etc. verkauft, muss ab sofort eine Bescheinigung gemäß §22f Umsatzsteuergesetz vorlegen. Für Onlinehändler mit Sitz in der EU oder des EWR ist am 1. Oktober 2019 Deadline.

Die „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG” soll sicherstellen, dass alle Händler, die über die Marktplätze verkaufen, steuerlich registriert sind und ihre Umsatzsteuer ordnungsgemäß abführen. Auch Kleinunternehmer sind verpflichtet, diesen Bescheid vorzulegen; lediglich beim Verkauf über den eigenen Onlineshop ist ein Nachweis ausgenommen.

Hintergrund ist das neueGesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften  und die damit einhergehenden erweiterten Aufzeichnungspflichten der Plattformen. So sind Ebay und Co dafür verantwortlich, wenn Shopbetreiber keine Umsatzsteuer abführen und könnten in letzter Konsequenz die Kosten tragen, die dem Fiskus durch Steuerausfall und -betrug ihrer Händler entgehen. Gerade Shops aus dem EU-Ausland wurden bisher steuerlich oftmals nicht erfasst und konnten Artikel daher zu deutlich niedrigeren Preisen anbieten. Ganz im Sinne des globalen Wettbewerbs stärkt das Gesetz nun die „ehrlichen“ Händler, da Shopbetreiber ohne Steuernachweis entweder vom Marktplatz gesperrt werden, oder durch abzuführende Umsatzsteuer höhere Preise für ihre Waren verlangen müssen.

Ab dem 1. Oktober 2019 wird Ebay das seit Anfang Januar 2019 rechtswirksame Gesetz auf seiner Plattform umsetzen und Händler, die die Bescheinigung bis dahin nicht eingereicht haben, sperren oder vom Marktplatz entfernen.

Shopbetreiber müssen die Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen und anschließend den Marktplätzen vorlegen. Da zahlreiche Händler diese Bescheinigung anfordern, ist eine längere Bearbeitungszeit seitens der Ämter wahrscheinlich; daher sollten sich Onlinehändler zeitnah darum kümmern. Das Antragsformular gibt es hier.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen.

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