Brexit – Änderungen im Versand


Keiner weiß, was bis zum 29. März 2019 noch passieren wird. Planmäßig wird England dann aus der EU austreten. Welches Abkommen bis dahin noch beschlossen wird, ob es für das Vereinigte Königreich einen Sonderstatus geben wird oder ob es zu einem ungeregelten Brexit kommt, ist unklar.

 

Aktuelle Informationen sowie eine übersichtliche Checkliste zur Vorbereitung auf den Brexit und den Versand nach UK finden Sie hier

Unternehmen sollen sich daher auf einen ungeregelten Brexit vorbereiten, empfiehlt Dr. Eric Schweitzer, Präsident des DIHK. Dies betrifft unter anderem auch de­­n Versand – denn künftig könnten Händler, die nach UK versenden möchten, Regelungen für den Versand in das EU-Ausland beachten müssen.
Primär geht es um die Zollabwicklung für Warensendungen in Länder außerhalb der EU, die ab Ende März notwendig werden können.
Folgende Schritte sind dann zu beachten:

 

1. EORI-Nummer beantragen
Für die Zollbearbeitung benötigen Sie eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification), die Ihnen von der Zollbehörde zugewiesen wird. Diese beantragen Sie beim deutschen Zoll: Beantragung EORI-Nummer

 

2. HS-Codes für Zollanmeldung bestimmen
HS-Codes enthalten Informationen darüber, welche Ware Ihre Sendung enthält sowie Informationen über Einfuhrzölle und Steuern beim Import. HS-Codes (bestehend aus mindestens acht Ziffern) erhalten Sie durch die Zolltarifnummern Ihrer Produkte.

 

3. Informationen für Zollbehörden
Folgende Informationen müssen in elektronischer Form bei Abholung des Pakets    angegeben werden:
– Name und Adresse des Absenders und des Empfängers
– Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Absenders und Empfängers
– Warenbeschreibung
– Wert der Waren
– HS Code für den Export
– Ursprungsland (in dem die Waren hergestellt wurden)
– EORI-Nummer
– Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers (wenn es sich dabei um ein Unternehmen handelt)
– Zahlungsbedingungen für den Empfänger

 

4. Dokumente für den Versand beilegen
Für jede Sendung muss eine Handels- oder Proforma-Rechnung beigefügt werden, die Informationen zum Absender, Empfänger und den Waren enthalten.
Die Rechnung darf in keinem Fall den Wert 0,00 € oder Pfund haben, sondern immer den Wert der Ware anzeigen
Bringen Sie außen am Paket die Originalrechnung sowie vier Kopien in englischer Sprache an. Auf diese Dokumente muss während des Versandes immer zugegriffen werden können.
Sie als Absender müssen die Rechnung unterschreiben.

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