In der EU gilt seit gestern die neue Geoblocking-Verordnung. Diese besagt, dass Kunden im In- und Ausland zu gleichen Konditionen einkaufen dürfen. Onlinehändler müssen also künftig gewährleisten, dass Kunden EU-weit dieselben Preise für Waren und Dienstleistungen angeboten bekommen und auch gleiche Bezahlmethoden zur Verfügung stehen.
Bisher wurden Kunden oftmals auf die Seite des Herkunftslandes umgeleitet. Wer in Frankreich einkaufen wollte, landete also auf der deutschen Version der Onlineshop Website, wo die Preise im Vergleich zum französischen Shop oftmals variierten. Dies darf künftig nicht mehr möglich sein, wenn der Kunde dies nicht will. Bietet der Onlineshop unterschiedliche Bezahlvarianten an, müssen diese auch für Käufe aus dem Ausland möglich sein, also beispielsweise Zahlungsmethoden auf ausländische Kredit- und Debitkarten erweitert werden. Dies gilt auch bei Rechnungen. Eine Eintreibung von ausstehenden Zahlungen im Ausland dürfte allerdings schwierig werden.
Einen Versand ins Ausland muss ein Onlineshop-Händler jedoch nicht zwangsläufig anbieten, dem Käufer allerdings stattdessen die Möglichkeit geben, seine Ware selbst abzuholen oder einen Transport zu organisieren.