Jeder Versender oder Händler ist dafür verantwortlich, die verwendeten Versand- und Füllmaterialien über das duale System der Abfallwirtschaft zu verwerten. Für die genutzten Versandverpackung (z. B. Karton und Füllmaterial) ist der Versender nun zur Registrierung in der Zentralen Stelle Verpackungsregister verpflichtet – nicht ordnungsgemäß registrierte Verpackungen dürfen nicht in Umlauf gebracht werden. Wir erklären in wenigen Schritten, was Onlinehändler ab dem 1. Januar 2019 beachten müssen.
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- Registrierung bei der Zentralen Stelle VerpackungsregisterUnter https://www.verpackungsregister.org müssen Sie die Zugangsdaten für das Register LUCID beantragen.
- Anmeldung in LUCIDMelden Sie sich mit dem zugesandten Registrierungslink in LUCID an und füllen Sie Ihre Unternehmensdaten aus
- Angabe zu Verpackungen Machen Sie Ihre Angaben u.a. bzgl. Materialart und Masse der genutzten Verpackungen
- Lizenzierung bei den dualen Systemen (Systembeteiligung)
Geben Sie Ihre Registriernummer bei den dualen Systemen an - Jährliche Mengenmeldungund Abgabe einer Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Bitte beachten Sie, dass wir mit dieser Zusammenfassung des neuen Verpackungsgesetzes keine Gewährleistung auf die Komplettheit geben können. Informieren Sie sich in jedem Fall ausführlich.
Informationen erhalten Sie hier: https://verpackungsgesetz-info.de/wp-content/uploads/2018/06/10062018_how-to-guide.pdf