Das neue Verpackungsgesetz

Luftpolsterfolie, Verpackungschips, Schaumstoff und Styropor – noch immer produzieren wir zu viel Einweg-Material, das nach Gebrauch häufig in der Tonne landet. Ein neues Gesetz zum Recycling von Verpackungsmaterial soll nun Abhilfe schaffen: Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen.

Jeder Versender oder Händler ist dafür verantwortlich, die verwendeten Versand- und Füllmaterialien über das duale System der Abfallwirtschaft zu verwerten. Für die genutzten Versandverpackung (z. B. Karton und Füllmaterial) ist der Versender nun zur Registrierung in der Zentralen Stelle Verpackungsregister verpflichtet – nicht ordnungsgemäß registrierte Verpackungen dürfen nicht in Umlauf gebracht werden. Wir erklären in wenigen Schritten, was Onlinehändler ab dem 1. Januar 2019 beachten müssen. 

    1. Registrierung bei der Zentralen Stelle VerpackungsregisterUnter https://www.verpackungsregister.org müssen Sie die Zugangsdaten für das Register LUCID beantragen.
    2. Anmeldung in LUCIDMelden Sie sich mit dem zugesandten Registrierungslink in LUCID an und füllen Sie Ihre Unternehmensdaten aus
    3. Angabe zu Verpackungen Machen Sie Ihre Angaben u.a. bzgl. Materialart und Masse der genutzten Verpackungen
    4. Lizenzierung bei den dualen Systemen (Systembeteiligung)
      Geben Sie Ihre Registriernummer bei den dualen Systemen an
    5. Jährliche Mengenmeldungund Abgabe einer Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Bitte beachten Sie, dass wir mit dieser Zusammenfassung des neuen Verpackungsgesetzes keine Gewährleistung auf die Komplettheit geben können. Informieren Sie sich in jedem Fall ausführlich.

 Informationen erhalten Sie hier: https://verpackungsgesetz-info.de/wp-content/uploads/2018/06/10062018_how-to-guide.pdf

 

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